244 Tage EU-DSGVO

Am 25.01.2019 wird die EU-Datenschutzgrundverordnung 244 Tage oder 8 Monate alt.

Was ist seit dem passiert? Die Antwort ist kurz: nicht viel.

Zumindest, für den Verbraucher. Dieser wird nur merken, dass er ziemlich viele Cookiehinweise und Informationen zur Verarbeitung oder Weitergabe seiner Daten abnicken muss.

Für Unternehmen oder aber auch Vereine hat sich jedoch eine Menge geändert. Neben dem (fast immer) obligatorischen Verfahrensverzeichnis und vielen Informationspflichten hat sich auch eine erfreuliche Änderung ergeben: Viele Unternehmen überprüfen ihre IT-Sicherheit und investieren nun.

Die gefürchtete Abmahnwelle blieb bisher aus. Auch die Aufsichtsbehörden halten sich bisher zurück, es ist davon auszugehen. Die ersten Unternehmen werden allerdings bereits auf DSGVO-konformität geprüft.